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AGB & Vertagsbedingungen

 

@ MCS - Maison Chez Soi Interior

Alle Inhalte und Designs dieser Website sind urheberrechtlich geschützt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von MCS - Maison Chez Soi Interior, Inhaberin [Walerija Schewtschenko], mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt).

Sie gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen im Bereich Interior Design, Raumplanung, Styling, Organisation, Beratung, 3D-Visualisierung, Aufmass sowie damit zusammenhängende Leistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Auftragnehmerin, unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz oder im Ausland hat.

Diese AGB gelten auch für alle Auftraggeber mit Sitz im Ausland.

2. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Interior Design & Raumkonzepte

  • Raumplanung & Möblierungskonzepte

  • Interior Styling & Makeover

  • Organisations- & Ordnungskonzepte

  • Farb-, Material- & Lichtkonzepte

  • 3D-Visualisierungen & Moodboards

  • Beratungstermine (vor Ort oder digital)

  • Begleitung bei Möbelauswahl, Einkauf & Showroom-Besuchen

  • Aufmass & Flächenermittlung

  • Koordination einzelner handwerklicher oder konstruktiver Leistungen nach Fertigstellung des Baukörpers

  • Änderungen oder zusätzliche Anpassungen nach Freigabe eines Konzeptes oder Entwurfs können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden nach Zeitaufwand zum gültigen Stundensatz verrechnet.

  • Visualisierungen, Moodboards und Materialvorschläge dienen der konzeptionellen Darstellung. Geringfügige Farb-, Material- oder Strukturabweichungen zwischen Darstellungen und realen Produkten sind möglich und stellen keinen Mangel dar

  • Die angebotenen "Edits" stellen klar definierte Beratungs-und Konzeptleistungen dar

  • Ziel der Konzeptphase ist die Entwicklung eines klaren und stimmigen Gestaltungsvorschlags. Eine unbegrenzte Anzahl von Konzeptvarianten oder grundlegenden Neuausrichtungen des Gestaltungskonzepts ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Zusätzliche Varianten oder umfangreiche Änderungen können nach Aufwand berechnet werden

Nicht Bestandteil der Leistungen sind:

  • Bauleitung im Sinne der SIA-Phasen

  • statische, konstruktive oder genehmigungspflichtige Bauleistungen

  • Ausführungs- oder Detailplanung im baurechtlichen Sinn

      Leistungsumfang - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und Unternehmen

  • Die Auftragnehmerin kann im Rahmen von Projekten auch für externe Planungsbüros, Innenarchitekturbüros oder Unternehmen tätig werden.

       In diesem Fall erfolgt die Leistungserbringung als selbstständige Dienstleistung.

       Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur des Auftraggebers oder eine arbeitsrechtliche Beziehung entsteht             dadurch nicht.

  • Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen als selbständige Dienstleisterin und ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert

  • Visualisierungen, Moodboards, Entwürfe und Konzeptdarstellungen dienen ausschliesslich der Illustration von Gestaltungsideen. Das tatsächliche Erscheinungsbild von Materialien, Farben, Möbeln oder Räumen kann aufgrund von Lichtverhältnissen, Produktionstoleranzen oder Ausführung durch Dritte vom Konzept abweichen

  • Die finalen Konzepte stellen keine verbindliche Darstellung des finalen Ergebnisses dar

  • Die Auswahl und Bestellung von Produkten erfolgt durch den Auftraggeber oder die jeweils beauftragten Lieferanten

3. Bezug zu SIA-Phasen

Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen – sofern relevant – in Anlehnung an die Schweizer SIA-Phasen, jedoch ausschliesslich im gestalterischen und konzeptionellen Bereich.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für:

  • Bewilligungsverfahren

  • statische Nachweise

  • Ausführungsplanung im baurechtlichen Sinne

  • Bauüberwachung oder Baukoordination

4. Aufmass, Raumaufmass & Flächenermittlung

Aufmass- und Flächenermittlungen (Raumaufmass / Bestandesaufnahme) werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Sofern das Aufmass für Dritte (z. B. Banken, Immobilienmakler, Versicherungen) bestimmt ist, obliegt es der Auftraggeberin/dem Auftraggeber, die jeweiligen Anforderungen (z. B. Aktualität, Normen, Verwendungszweck) vorab mitzuteilen.

Ein Aufmass stellt keine rechtsverbindliche Bau- oder Bestandsdokumentation dar.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäss individueller Vereinbarung, Angebot oder Preisliste.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Beratungs- und Planungsleistungen werden nach Zeitaufwand oder Pauschale verrechnet

  • Die angebotenen Dienstleistungen können in Form von Service-Paketen ("Edits") oder als individuelle Leistungen gebucht werden

  • Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zum gültigen Stundensatz verrechnet.

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar

  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht geltend gemacht werden

  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor Beginn eines Projektes eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen. Mit der Leistungserbringung wird erst nach Eingang dieser Zahlung begonnen.

  • Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Visualisierungen und Planungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, weitere Leistungen oder die Übergabe von Unterlagen auszusetzen, solange fällige Rechnungen nicht beglichen sind.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, Mahngebühren sowie allfällige Betreibungs- / Inkasso- und Rechtskosten oder Betreibungsverfahren dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  • Für Termine vor Ort wird die Anfahrtszeit ab Embrach (ZH) nach tatsächlichem Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz der Auftragnehmerin berechnet. Allfällige zusätzliche Reise- oder Transportkosten können ebenfalls in Rechnung gestellt werden

  • Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.

  • Termine ausserhalb eines Radius von 20 km können zusätzliche Reisezeit verursachen.

  • Mit der Buchung eines Termins erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass die Dienstleistung zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeführt wird.

  • Eine Terminbuchung gilt als verbindliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin.

  • Beratungsleistungen, Konzepte, Empfehlungen und gestalterische Vorschläge gelten unabhängig von einer späteren Umsetzung als erbrachte Leistung und sind entsprechend zu vergüten

  • Im vereinbarten Leistungsumfang ist eine definierte Anzahl von Konzeptanpassungen enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Konzeptvarianten werden nach Aufwand berechnet

      Vergütung - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und Unternehmen

  • Werden Leistungen für externe Planungsbüros, Innenarchitekten oder Unternehmen erbracht, erfolgt die Vergütung auf Basis der vereinbarten Honorare oder Stundensätze

       Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert           nach Aufwand berechnet

  • Die Vergütung bezieht sich ausschliesslich auf die von der Auftragnehmerin erbrachten Planungs-, Gestaltungs- und Ausführungsleistungen.

      Kosten für Bauleistungen, Möbel, Materialen oder Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil der Vergütung

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde

  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen oder zurückzuhalten, sofern fällige Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen werden

  • Die Übergabe von Entwürfen, Konzepten, Visualisierungen oder Planungsunterlagen kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Auftragnehmerin vor, Mahngebühren sowie allfällige Kosten eines Betreibungsverfahrens in Rechnung zu stellen

  • Nutzungsrechte an Entwürfen, Konzepten und Visualisierungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über

6. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin / des Auftraggebers

Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

      Kommunikation

  • Projektbezogene Kommunikation erfolgt im Rahmen per E-Mail oder vereinbarten Besprechungsterminen.               Umfangreiche zusätzliche Beratungen oder wiederholte Abstimmungen können als zusätzliche Beratungsleistung berechnet werden.

  • Kurze Rückfragen zum Projekt sind im üblichen Umfang enthalten. Weiterführende Beratungen oder zusätzliche Planungsgespräche werden als separate Beratungsleistung abgerechnet​

7. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle von der Auftragnehmerin erstellten Inhalte, insbesondere:

  • Entwürfe

  • Konzepte

  • Skizzen

  • Pläne

  • Visualisierungen

  • Renderings

  • Moodboards

  • Fotografien

unterliegen dem Urheberrecht.

      Nutzungsrechte:

  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

  • Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet, sofern keine schriftliche Zustimmung vorliegt.

  • Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Projektmaterial zu Referenz-, Portfolio- oder Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.

  • Die Nutzung von Konzepten, Entwürfen, Visualisierungen oder Planungen ist erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gestattet.

  • Eine eigenständige Umsetzung der Konzepte durch Dritte ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist nicht gestattet.

  • Eine Weitergabe der erstellten Konzepte, Pläne oder Visualisierungen an Dritte (z. B. andere Planer, Designer oder Unternehmen) ist ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht erlaubt.

  • Konzepte, Visualisierungen und Entwürfe sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

  • Eine Nutzung der Konzepte ohne entsprechende Beauftragung weiterer Planungs- oder Umsetzungsleistung ist nicht vorgesehen

  • Beratungstermine und Konzeptleistungen stellen eigenständige Designleistungen dar und dienen nicht ausschliesslich der Vorbereitung einer späteren Umsetzung.

     MCS - Maison Chez Soi Interior - Markenname

  • Der Markenname "MCS - Maison Chez Soi Interior" sowie die Bezeichnungen der angebotenen Dienstleistungen dürfen ohne Zustimmung der Auftragnehmerin weder verwendet noch nachgeahmt werden.

  • Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder Nachahmung von Konzepten, Entwürfen, Markenbezeichnungen oder Inhalten behält sich die Auftragnehmerin ausdrücklich vor, rechtliche Schritte einzuleiten

     

 

     MCS - Maison Chez Soi Interior - EDITS

      Die Struktur der Edit -Bezeichnungen ist Bestandteil der Marke MCS - Maison Chez Soi Interior.

  • Die Struktur, Bezeichnungen und Inhalten der angebotenen Servicekonzepte, Paketstrukturen und Bezeichnungen ("Edits") sind Bestandteil des konzeptionellen Geschäftsmodells der Auftragnehmerin und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise übernommen, verwendet oder nachgeahmt werden

  • Jede Dienstleistung umfasst eine festgelegte Anzahl an Konzeptanpassungen. Weitere Änderungen, zusätzliche Varianten oder Erweiterungen des Konzepts werden nach Aufwand berechnet

       Urheberrecht / Nutzungsrechte - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und                           Unternehmen

  • Bei Leistungen für externe Planungsbüros oder Unternehmen werden Nutzungsrechte an den erstellten Konzepten, Entwürfen oder Visualisierungen im vereinbarten Umfang übertragen.

      Die Urheberrechte an den erbrachten gestalterischen Leistungen verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin,          sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde

  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen der erbrachten Leistungen entstandene Entwürfe, Visualisierungen oder Projektdarstellungen zu Referenzzwecken im Portfolio oder auf der Webseite zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen

  • Die Nutzung von im Rahmen eines Projektes erstellten Entwürfen, Konzepten, Visualisierungen oder Planungsleistungen ist ausschliesslich nach vollständiger Vergütung der vereinbarten Leistungen zulässig. 

      Bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit dürfen bereits erstellte Konzepte oder Entwürfe nur mit                            Zustimmung der Auftragnehmerin weiterverwendet werden.

      Eine Weitergabe der erstellten Entwürfe oder Planungsleistungen an Dritte ohne Zustimmung der Auftragnehmerin          ist nicht gestattet

     

      Vertraulichkeit - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und Unternehmen

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschte projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Partei an Dritte weitergegeben

 

 

8. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Eine Haftung für:

  • indirekte Schäden

  • Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • Für Leistungen Dritter (Handwerker, Lieferanten, Hersteller) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung

  • Für Lieferzeiten, Verfügbarkeit oder Verzögerungen von Möbeln, Materialien oder Produkten durch Hersteller, Lieferanten oder andere Drittanbieter übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung

  • Bei Projekten, die im Auftrag externer Planungsbüros, Innenarchitekten oder Unternehmen bearbeitet werden, beschränkt sich die Verantwortung der Auftragnehmerin ausschliesslich auf die von ihr erbrachten Teilleistungen.

      Haftung - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und Unternehmen

  • Die Auftragnehmerin erbringt konzeptionelle Planungs- und Gestaltungsleistungen.

       Eine Verantwortung für die Ausführung durch Bauunternehmen, Handwerksbetriebe oder sonstige ausführende                 Firmen besteht nicht.                                                                                                        

       Für die fachgerechte Umsetzung, Bauleitung sowie Einhaltung technischer Vorschriften sind ausschliesslich                     die jeweils beauftragten Fachunternehmen verantwortlich

  • Werden Leistungen im Auftrag externer Planungsbüros, Architekten oder Innenarchitekten erbracht, beschränkt sich  die Verantwortung der Auftragnehmerin ausschliesslich auf die von ihr erbrachten Leistungen.

       Für Änderungen, Ergänzungen oder Entscheidungen anderer Projektbeteiligter übernimmt die Auftragnehmerin                 keine Haftung

  • Empfehlungen zu Produkten, Materialien, Möbeln oder Lieferanten erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Garantie für Qualität, Verfügbarkeit oder Lieferzeiten dar.

       Vertragsbeziehungen über Lieferungen oder Leistungen entstehen ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und         dem jeweiligen Anbieter

  • Die Auftragnehmerin übernimmt keine Bauleitung, Bauüberwachung oder technische Prüfung von Bauleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde​
     

 

9. Rücktritt & Vertragsauflösung

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten.

Bereits erstellte Entwürfe, Konzepte oder Visualisierungen verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.

     

      Rücktritt & Vertragsauflösung - Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros und                            Unternehmen

  • Wird ein Projekt durch den Auftraggeber oder durch ein beauftragtes Planungsbüro vorzeitig beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten

  • Bereits begonnene Planungs-, Konzept- oder Beratungsleistungen gelten in diesem Fall als anteilig erbracht und werden entsprechend in Rechnung gestellt

  • Endet ein Projekt aufgrund einer Kündigung oder eines Projektabbruchs durch den Endkunden des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin für die bereits erbrachten Leistungen unberührt

  • Wird die Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin vor Abschluss der vereinbarten Leistungen beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits begonnene Arbeiten zu vergüten

  • Bereits erstellte Entwürfe, Konzepte oder Planungsleistungen verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen in diesem Fall nur nach vollständiger Vergütung weiterverwendet werden

  • Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an nicht vollständig vergüteten Entwürfen und Konzepten bei der Auftragnehmerin

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz.

Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

11. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Bei Verbraucherverträgen bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit Auftraggebern aus dem Ausland.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​13. Internationale Aufträge

Bei Aufträgen ausserhalb der Schweiz gelten diese AGB sinngemäss. Allfällige nationale Vorschriften des jeweiligen Landes bleiben vorbehalten.

Stand: [März / 2026]

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